Die Pflicht gilt für jeden Gewerbetreibenden. Nicht zu archivieren ist eine Straftat!
Haben Sie gewusst das ein Dokument (z.B. eine Rechnung) welches Sie per Mail erhalten das Original ist? Sobald Sie es ausdrucken ist es nur noch eine Kopie! Eine ausgedruckte Rechnung abzulegen ist somit nicht rechtskonform.
Es gelten die strengen Regeln zur Archivierung nach GoBD: Rechnungen, Verträge, Angebote, Korrespondenzen: Die Zahl an Dokumenten, die täglich im Unternehmen entstehen und archiviert werden müssen, ist groß. Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt. Es gibt keine Hintertüren mehr. E-Mail-Archivierung hat weitere Vorteile wie z.B. den Schutz vor Datenverlust und die Optimierung Ihres Mail Servers. Informieren Sie sich noch heute oder entgehen Sie gesetzliche Strafen! Unser Team berät Sie gerne.
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